ALLGEMEINES GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE VERTRAGS- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SUNNY WERBEMITTEL

  1. Geltungsbereich
    Wir kaufen und verkaufen nur gem. unserer nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenbestätigungen, die mit unseren Bedingungen nicht in Einklang stehen, werden nicht anerkannt.
  2. Verbindlichkeit
    Unsere Angebote sind unverbindlich. Eingehende Aufträge werden erst durch die dem Auftraggeber zugehende schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Dies gilt ebenfalls für mündliche Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen jeder Art. Nachträgliche Änderungen (nach Druckgenehmigung) auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich des dadurch verursachten Produktionsmittelstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Die im Angebot enthaltenen Preise sind Nettopreise zzgl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten ab Werk des jeweiligen Herstellers ausschließlich Verpackung, soweit es im Angebot nicht anders definiert wird. Nebenkosten für Schablonen, Filme, Klischees und Einrichtung fallen auch bei Nachbestellungen erneut an.
  3. Zahlungsbedingungen
    Die Rechnung wird unter Datum des Versandes der Ware erstellt. Für die Berechnung der Zahlungsfristen ist das Rechnungsdatum maßgeblich. Dieses gilt sowohl für die Hauptrechnung als auch für Rechnungen von Teil- und Nachlieferungen. Bei Sonderproduktionen ist generell eine Anzahlung/Vorkasse erforderlich. Fehler in unseren Rechnungen müssen innerhalb 2 Tagen nach Erhalt der Rechnung mitgeteilt werden.Längeres Schweigen des Rechnungsempfängers gilt als stillschweigende Anerkennung der Richtigkeit der Rechnung. Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein oder wird erst nachträglich bekannt, dass sich der Käufer in schlechten Vermögensverhältnissen befindet, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlungsbedingungen entsprechend zu ändern oder vom Vertrag zurückzutreten. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und Nebenkosten zu tragen.
  4. Bemusterung
    Katalogabbildungen sind nicht verbindlich. Ware, die bei uns ohne vorherige Bemusterung bestellt wird, ist nachträglich von Reklamationen, die Standardqualität des Artikels ( maßgeblich ist die mittlere Art und Güte des Abgebildeten Artikels) betreffend, ausgeschlossen.
  5. Druckvorlagen
    Anfallende Satz- und reprokosten sowie jegliche nötige Datenbearbeitungen werden auf jeden Fall nach Aufwand berechnet. Filmerstellungskosten werden weiterbelastet. Für vom Auftraggeber gestellte Daten oder Druckvorlagen übernehmen wir keinerlei Haftung.
  6. Korrekturabzüge/Andruckmuster
    Der Auftraggeber erhält Korrekturabzüge automatisch nur bei von uns erstellten Vorlagen. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und dem Auftragnehmer druckreif erklärt zurückzugeben.Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Bei telefonisch durchgegebenen Texten für den Werbeaufdruck sowie bei gestellten Filmen können wir keine Gewähr für die Richtigkeit übernehmen. Das Risiko trägt der Auftraggeber. Wir empfehlen zur genauen Abstimmung immer ein Andruckmuster. Wird dies durch den Kunden nicht gewünscht oder nicht bestellt, werden Reklamationen, die die Werbeanbringung betreffen, abgelehnt, sofern dies durch ein Andruckmuster vermeidbar gewesen wäre.
  7. Storno
    Bei Stornierung bereits laufender Aufträge werden sämtliche bereits angefallenen Kosten (Satz/Repro/Filme/Werkzeuge/Materialbeschaffung) sowie eine Bearbeitungsgebühr von 10% auf den Warenwert, mindestens jedoch € 100,- in Rechnung gestellt.
  8. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche des Auftragnehmers Eigentum des Auftragnehmers. Werkzeuge, auch bei für Auftraggeber geschützten Artikeln, bleiben grundsätzlich unser alleiniges Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn für Werkzeuge Kostenzuschüsse, Werkzeugkostenanteile oder wie auch immer genannt, vom Auftraggeber bezahlt wurden oder diese Kostenanteile mit in den Artikelpreis eingerechnet sind. Bei Beendigung der Zusammenarbeit besteht von Seiten des Auftraggebers kein Anspruch auf Kostenerstattung für die Werkzeuge bzw. Vorrichtungen oder Teilen derselben. Die Ware darf vor Bezahlung aller Forderungen des Auftragnehmers ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Aus begründetem Anlass ist der Auftraggeber auf Verlangen des Auftragnehmers verpflichtet, die Abtretung dem Drittbesteller zur Zahlung an den Auftragnehmer bekanntzugeben sowie Namen und Anschrift der Abnehmer offenzulegen. An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeglicher Art wird mit der Übergabe zur Sicherung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Auftragnehmers aus Warenlieferung ein Pfandrecht bestellt.
  9. Auslandslieferung
    Alle Lieferungen entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Für Auslandslieferungen trägt der Auftraggeber die Haftung für die jeweils landesspezifisch gültigen Gesetze und Verordnungen. Ebenso erfolgen Auslandslieferungen immer unverzollt und unversteuert auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers bzw. Empfängers.
  10. Lieferungsmöglichkeit und Lieferverzögerungen
    Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände­‑ z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw.- auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, wird von den Vertragspartnern ein neuer Liefertermin vereinbart. Sind keine fixen Liefertermine vereinbart, wohl eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage der Absendung der Auftragsbestätigung, sie endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder nach Fertigstellung eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster, Klischees usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an die Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Freigabemuster müssen bei Fixterminen in der von uns vorgegebenen Zeit ohne Änderungen freigegeben werden, ansonsten verliert der Fixtermin seine Gültigkeit. Der Besteller ist dadurch aber nicht berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit der Bestätigung der Änderungen. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers auch bei „frei Haus Sendungen“, die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Firma übergeben worden ist.Wird die Absendung durch ein verhalten des Auftraggebers verzögert, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über. Versandweg und- mittel sind, wenn nicht anders in der Auftragsbestätigung fixiert, der Wahl des Herstellers überlassen. Transportversicherungen werden vom Hersteller nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen. Teillieferungen sind in allen Fällen zulässig, auch bei Fixterminen.
  11. Minder-/Mehrlieferung
    Wir sind bemüht, genaue Stückzahlen zu liefern. Bei Artikeln mit Werbeanbringung gilt mit der Bestellung eine Minder- oder Mehrlieferung bis zu 10% als technisch unvermeidbar anerkannt.
  12. Abnahmeverzug
    Nimmt der Auftraggeber die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellung bzw. Avisierung des Versandes nicht prompt ab oder ist ein Versand infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich, dann ist der Auftragnehmer ebenfalls berechtigt, die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.
  13. Beanstandungen
    Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse zu prüfen. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der geleiferten Waren besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgänge entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Beanstandungen haben innerhalb einer Frist von 2 Tagen nach Erhalt der Sendung zu erfolgen. Spätere Reklamationen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener, unmöglicher oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine weitergehende Gewährleistung und Schadenshaftung insbesondere bei Fehlschlagen der Nachbesserung wegen Verzuges oder Schlechterfüllung der Nachbesserungspflicht sowie Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Material- und Druckfarben sowie für die Beschaffenheit von Gummierungen, Lackierungen, Imprägnierungen usw. haftet der Auftragnehmer nur insoweit, als die Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar wären. Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in der Farbe, Qualität, Material, Gewicht und sonstigen Ausführungen sind kein Anlass für Beanstandungen seitens des Auftraggebers. Entsprechende Farbabweichungen zwischen Vorlagen und Reproduktionen gelten nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für Abweichungen zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck. Beanstandet der Auftraggeber die Lieferung, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbraucht werden. Geschieht dies doch, ist die Beanstandung gegenstandslos. Unfrei an uns gesendete Pakete ohne vorherige Absprache werden grundsätzlich nicht angenommen.
  14. Urheberrechte
    Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckunterlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt wurden.Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, dem Auftragnehmer. Produktionsmittel, wie z.B. Filme, Lithographien, Druckplatten, Klischees, Siebe, Stanzen etc. bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Dem Auftragnehmer übersandte Vorlagen, Reinzeichnungen, Filme etc. bleiben im Hause des Auftragnehmers, falls nicht ausdrücklich im Auftrag vermerkte Rücklieferung erwünscht wird. Wir behalten uns das Recht vor, im Kundenauftrag gefertigte Artikel als Muster oder zu Werbe- bzw. Referenzzwecken weiterzuverwenden und abzubilden.
  15. Haftung
    Für Inhalte auf Internetseiten, auf die wir verlinken, übernehmen wir keine Haftung.Sunny Werbemittel macht sich die Inhalte der verlinkten Seiten nicht zu eigen. Sunny Werbemittel übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit, Qualität, Korrektheit etc. der bereitgestellten Informationen oder Daten. Sunny Werbemittel gibt keinerlei Zusicherung, Garantien oder sämtliche Gewährleistungen für die direkten, indirekten oder sonstigen Verweise auf andere Internetseiten und deren Inhalte. Sie distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten von den hypergelinkten, verknüpften oder verlinkten Internetseiten und macht sich dieser Internetseiten nicht zu Eigen. In keinem Fall haftete Sunny Werbemittel dem Kunden oder Dritten gegenüber für irgendwelche direkten, indirekten oder sonstigen Folgeschäden, die sich aus der Nutzung dieser oder einer mit ihr verlinkten bzw. verknüpften Internetseite ergeben.
  16. Kennzeichnung gemäß Produktsicherheitsgesetz
    Zur Einhaltung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) werden Produkte, sofern der Kunde keine anderen Angaben hierzu macht, standardmäßig mit den Kontakt- und Adressdaten der Sunny Werbemittel gekennzeichnet. Eine Abweichung kann ggf. nur gegen Berechnung durchgeführt werden.
  17. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist der Sitz von Sunny Werbemittel.
  18. Datenschutz
    Wir versichern, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Bestellers die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer einschlägiger Rechtsnormen zu beachten. Es werden stets nur die Daten erhoben und gespeichert, die zur Nutzung eines Services unbedingt erforderlich sind. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Sie werden an Dritte nur dann weitergegeben, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich ist.
  19. Sonstiges
    Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN – kaufrechts (CISG). Die Rechtswirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Verbindlichkeit des ganzen Vertrages.
  20. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden eine Lücke enthalten, so wirr die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

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Inhaber: Sascha Stoffregen

Stand: Langenfeld Februar 2019